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Beschaffungsrichtline für konfliktfreie Mineralien

Hintergrund und Kontext

Der Ursprung dieser Richtlinie liegt in der zunehmenden globalen Besorgnis über die Auswirkungen von Konfliktmineralien auf die Menschenrechte und die Stabilität in konfliktbetroffenen Regionen. Im Jahr 2010 verabschiedete die US-Regierung den Dodd-Frank-Act, der Unternehmen verpflichtet, die Herkunft von Mineralien offenzulegen, die möglicherweise aus Konfliktgebieten stammen. In Europa wurde 2017 die EU-Verordnung über Konfliktmineralien verabschiedet, die ähnliche Anforderungen stellt.

Diese gesetzlichen Regelungen zielen darauf ab, die Finanzierung von bewaffneten Gruppen zu unterbinden und die Transparenz in den Lieferketten zu erhöhen.

Diese Verpflichtung ist nicht nur eine Frage der Unternehmensethik, sondern auch der Einhaltung internationaler Standards und Gesetze. Der Dodd-Frank-Act in den USA und die EU-Verordnung über Konfliktmineralien verpflichten Unternehmen, die Herkunft bestimmter Mineralien zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese nicht aus Konfliktgebieten stammen. Die Nagel Werkzeug- Vorrichtungsbau GmbH hat sich freiwillig dazu entschlossen, diese Standards zu erfüllen und unsere Lieferkette entsprechend zu gestalten.

Einführung

Die Nagel Werkzeug- Vorrichtungsbau GmbH verpflichtet sich zu einer verantwortungsvollen und ethischen Beschaffungspraxis. Als Unternehmen in der Werkstück-Spanntechnik und im Maschinenbau tragen wir Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und die Förderung von Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette. Diese Richtlinie dient dazu, sicherzustellen, dass alle von uns beschafften Mineralien konfliktfrei sind und den höchsten ethischen Standards entsprechen.

Zielsetzung

Das Ziel dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass die Nagel Werkzeug- Vorrichtungsbau GmbH ausschließlich Mineralien bezieht, die nicht zur Finanzierung von bewaffneten Konflikten, Menschenrechtsverletzungen oder anderen illegalen Aktivitäten beitragen. Diese Richtlinie betrifft insbesondere Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, die als „Konfliktmineralien“ bezeichnet werden.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Geschäftsbereiche der Nagel Werkzeug- Vorrichtungsbau GmbH. Sie erstreckt sich auf alle Lieferanten und Unterauftragnehmer, die direkt oder indirekt Mineralien an unser Unternehmen liefern, auch als Bestandteil von Rohmaterialien oder Oberflächenbeschichtungen.

Verpflichtungen

Die Nagel Werkzeug- Vorrichtungsbau GmbH verpflichtet sich:

  • Sorgfaltspflicht: Wir führen eine gründliche Prüfung unserer Lieferanten durch, um sicherzustellen, dass alle Mineralien aus konfliktfreien Quellen stammen. Diese Prüfungen erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
  • Transparenz: Wir fordern von unseren Lieferanten, dass sie die Herkunft der von ihnen gelieferten Mineralien offenlegen und nachweisen, dass diese nicht aus Konfliktgebieten stammen. Lieferanten müssen uns auf Anfrage entsprechende Dokumentationen zur Verfügung stellen.
  • Lieferanten: Bei der Auswahl neuer Lieferanten wählen wir ausschließlich solche, die nachweislich konfliktfreie Mineralien verwenden und in der Lage sind, dies durch Zertifikate wie das Conflict-Free Smelter Program (CFSP) oder vergleichbare Programme zu belegen. Wir wählen ausschließlich Geschäftspartnern, deren (Produktions-)Standorte entweder selbst RMI-konform sind oder die direkt oder indirekt hauptsächlich von Schmelzbetrieben oder Raffinerien beziehen, welche auf der sogenannten „Conformant List“ oder „Active List“ der RMI aufgeführt sind und deren Abbau- oder Verarbeitungsstandorte sich nicht in einer CAHRA befinden. Daher erwarten wir von allen Geschäftspartnern die Bereitstellung des von der RMI entwickelten Conflict Minerals Reporting Template (CMRT).
  • Schulung und Bewusstsein: Wir schulen unsere Mitarbeiter im Einkauf regelmäßig in Bezug auf die Bedeutung konfliktfreier Mineralien und stellen sicher, dass alle relevanten Abteilungen über die Anforderungen dieser Richtlinie informiert sind.

Verantwortung und Überwachung

Die Einkaufsabteilung ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung dieser Richtlinie. Sie überprüft in regelmäßigen Abständen die Richtlinie, um potenzielle Risiken in der Lieferkette zu identifizieren.

Berichterstattung

Diese Richtlinie wird auf unserer Unternehmenswebsite veröffentlicht und ist Teil unseres Engagements für Transparenz und Nachhaltigkeit. Wir verpflichten uns Kunden, Geschäftspartner und interessierte Dritte regelmäßig über unsere Bemühungen und Erfolge in diesem Bereich zu informieren.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Lieferanten, die nicht in der Lage sind, die Anforderungen dieser Richtlinie zu erfüllen, werden aufgefordert, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Andernfalls behält sich die Nagel Werkzeug- Vorrichtungsbau GmbH das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Wir setzen auf partnerschaftliche Zusammenarbeit und unterstützen unsere Lieferanten dabei, die notwendigen Schritte zur Erfüllung dieser Richtlinie zu unternehmen.

Kontaktinformation

Für weitere Informationen oder Fragen zu dieser Richtlinie wenden Sie sich bitte an unsere Einkaufsabteilung unter info@nagel-spanntechnik.de oder telefonisch an +49 7162 9 46 09 - 0.

Gingen an der Fils, Mai 2026

 


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